Verstorbene werden meist schon am Tag nach ihrem Tod bestattet und nicht erst, wie in Deutschland üblich, einige Tage später.
Auch bei Organtransplantationen kann es in Spanien ganz schnell gehen, denn erlaubt ist die Organentnahme bereits nach dem Herztod: Bei einem Patienten, dessen Herz nach dreißigminütiger intensiver Wiederbelebung und fünf Minuten Stillstand nicht wieder zu schlagen beginnt, können die Organe entfernt werden. Nach deutschem Recht hätten wir es in einem solchen Fall womöglich mit einem Lebenden zu tun, denn hier ist nur tot, wer hirntot ist.
Mehr zu diesem Thema in Martina Kellers Feature Die Untoten — Organspender und das Dilemma der Transplantationsmedizin, das am 22. Juli 2012 auf WDR5 ausgestrahlt wurde.
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